Preise
Seit dem 01.01.2012 kann jeder, der die gesetzlichen Voraussetzungen der §§ 23 und 24 SGB VIII erfüllt, finanzielle Unterstützung beim Jugendamt beantragen.
Gerne arbeiten wir mit dem Jugendamt zusammen.
Essenspauschale pro Betreuungstag 3,50 €.
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